Treten während des Fahrunterrichts Zweifel an der Eignung des Fahrschülers oder der Fahrschülerin auf, so ist der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin befugt, dies der kantonalen Behörde zu melden.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.