741.522FVFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle
Der Fahrlehrerbewilligung bedürfen Personen, die:
mehr als einen Fahrschüler oder eine Fahrschülerin pro Jahr ausbilden;
in einem Betrieb mit der Ausbildung von Angestellten betraut sind, wenn der Fahrunterricht die ausschliessliche oder vorwiegende Tätigkeit im Betrieb darstellt.
Die Fahrlehrerbewilligung ist nicht erforderlich für:
die Erteilung von Fahrunterricht an Personen, zu denen eine nähere Beziehung besteht;
die Erteilung von Fahrunterricht in den Spezialkategorien G und M;
die Erteilung von Fahrunterricht im Rahmen des Ausbildungspraktikums;
die Vermittlung der verkehrswichtigen Begriffe an Gehörlose, soweit sie diese befähigt, dem späteren Fahrunterricht zu folgen.
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