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Kommentare: Art. 41 | Omnilex
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STEBV · Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich
Art. 41
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Art. 41
742.141.2
STEBV
Federal Council Ordinance
01.01.2010
Originalquelle
Das BAV führt eine Datenbank über die:
Führerausweise und Bescheinigungen für Triebfahrzeugführer und -führerinnen;
Prüfungsexperten und -expertinnen;
Fachexperten und -expertinnen des BAV;
Vertrauensärzte und Vertrauensärztinnen;
Vertrauenspsychologen und Vertrauenspsychologinnen.
Es bezeichnet die zur Bearbeitung von Daten befugten Stellen.
Es verwendet die gespeicherten Daten nur für die Aufgaben nach dieser Verordnung.
Es sichert den Zugriff mit individuellen Benutzerprofilen und Passwörtern.
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