Der Bundesrat erlässt Vorschriften über den Transport gefährlicher Güter. Er berücksichtigt dabei die internationalen Regelwerke.
Er regelt insbesondere die Verfahren zur Überprüfung der Konformität von Gefahrgutumschliessungen und zur Anerkennung von unabhängigen Stellen, die Konformitätsbewertungen durchführen.
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