(Art. 15 Abs. 2 GüTG) Der Bund kann Fahrzeughaltern mit Sitz in der Schweiz einen einmaligen Investitionsbeitrag pro Fahrzeug für die Ausrüstung von Bahnwagen und Triebfahrzeugen mit der digitalen automatischen Kupplung (DAK) leisten.
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.