742.411GüTVFederal Council Ordinance01.01.2026Originalquelle
Der Bund kann Investitions- und Betriebsbeiträge zur Förderung des Transports begleiteter Motorfahrzeuge (Autoverlad) leisten.
Die Investitionsbeiträge werden als unverzinsliche rückzahlbare Darlehen oder als A-Fonds-perdu-Beiträge gewährt. Das Verfahren richtet sich nach Artikel 18 MinVG.
Das Verfahren für die Ausrichtung der Betriebsbeiträge richtet sich nach den Artikeln 30–32 und 34–41 ARPV^1^.