742.411GüTVFederal Council Ordinance01.01.2026Originalquelle
(Art. 10 Abs. 6 GüTG)
Für die Festlegung der Investitionsbeiträge in einer Vereinbarung über die Zusicherung der Investitionsbeiträge ist dem BAV ein Gesuch um Investitionsbeiträge einzureichen.
Dem Gesuch sind insbesondere folgende Unterlagen beizulegen:
ein mehrjähriger, über die Vereinbarungsperiode reichender Investitionsplan differenziert nach Erweiterungen und Erneuerungen;
ein Situationsplan der Anlage;
Angaben über zugesicherte Beiträge von Kantonen oder Dritten sowie weitere Leistungen der öffentlichen Hand;
gegebenenfalls die veranschlagte Transportmenge;
gegebenenfalls die Baubewilligung.
Dem Gesuch für eine KV-Umschlagsanlage mit einem anrechenbaren Investitionsvolumen von über fünf Millionen Franken sind zusätzlich beizulegen:
eine Übersicht über die erwarteten Kosten und Erlöse des Betriebs der Anlage;
die veranschlagte Kapazität der Anlage;
die geplante Schienenanbindung;
die geplante Strassenanbindung.
Das BAV kann bei Bedarf zusätzliche Unterlagen einfordern.
Es regelt den Detaillierungsgrad und die Form der Unterlagen in einer Richtlinie.
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