748.132.3AuLaVFederal Council Ordinance01.09.2014Originalquelle
Bewilligungen gelten für eine bestimmte Anzahl von Aussenlandungen in einem bestimmten Zeitraum an einer bestimmten Stelle.
Für Aussenlandungen mit ausländischen Hubschraubern können Bewilligungen mit Geltung für das gesamte Gebiet der Schweiz oder für ein Teilgebiet erteilt werden. Diese Bewilligungen werden für die Dauer von höchstens einem Jahr erteilt.
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