Das Verarbeitungssystem dient dazu:
Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 1. Okt. 2021 (Anpassung der gesetzlichen Grundlage zur Nutzung der Daten im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF), in Kraft seit 1. Mai 2022 (AS 2022 190;BBl 2020 6985). ↩
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