783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Anbieterinnen, die mit Postdiensten einen jährlichen Umsatzerlös im eigenen Namen von mindestens 500 000 Franken erzielen, haben der Postkommission (PostCom) ihre Betriebsaufnahme innerhalb von zwei Monaten zu melden und ihr die Angaben und Nachweise nach den Artikeln 4 und 5 einzureichen.1
Die PostCom regelt die administrativen Einzelheiten.
Footnotes
Die Berichtigung vom 28. Juli 2015 betrifft nur den französischen Text (AS 2015 2521). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.