783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die Anbieterin hat der PostCom elektronisch und in Papierform folgende Angaben einzureichen:
Name, Firma und Adresse;
Beschreibung der Dienstleistungen;
Beschreibung der Organisation;
Angaben zum jährlichen Umsatzerlös mit Postdiensten im eigenen Namen;
Nachweis des Sitzes, des Wohnsitzes oder der Niederlassung in der Schweiz;
Nachweis der Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen.
Sie hat den Nachweis des Sitzes, des Wohnsitzes oder der Niederlassung in der Schweiz mit einem Handelsregisterauszug beziehungsweise einer Wohnsitzbescheinigung zu erbringen.
Befindet sich der Sitz oder der Wohnsitz einer Anbieterin im Ausland, so hat sie den Nachweis nach Absatz 1 Buchstabe e mit einem Handelsregisterauszug, einer Wohnsitzbescheinigung oder einem gleichwertigen Dokument zu erbringen und in der Schweiz ein Zustellungsdomizil zu bezeichnen.
Die Anbieterin hat der PostCom Änderungen der Angaben nach Absatz 1 Buchstaben a und e innerhalb von zwei Wochen zu melden.
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