783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die Post berechnet die Nettokosten als Differenz zwischen den vermiedenen Kosten und den entgangenen Umsatzerlösen für die Postdienste und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs.
Die Bestimmung der Nettokosten der Verpflichtung zur Grundversorgung erfolgt für die einzelnen Vorgaben der Verpflichtung zur Grundversorgung insgesamt.
Bei der Bestimmung der vermiedenen Kosten sind sämtliche Prozesse zu berücksichtigen, die von der Verpflichtung zur Grundversorgung betroffen sind.
Bei der Bestimmung der entgangenen Umsatzerlöse sind diejenigen Postdienste und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs zu berücksichtigen, deren Anteil am Umsatz der Post und der Postkonzerngesellschaften mindestens ein Prozent beträgt.
Die Berechnungen erfolgen in einer eigenständigen Nettokostenrechnung.
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