783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die Post beauftragt eine unabhängige Fachstelle mit der jährlichen Messung der Vorgaben zum Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs nach Artikel 44.
Sie erstattet dem BAKOM jährlich bis 31. März Bericht.
Das BAKOM prüft die Resultate und veröffentlicht das Ergebnis der Prüfung.
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