783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die Post reicht die Berechnungen der Nettokosten nach den Artikeln 49 und 50 und den Nachweis der Einhaltung der Vorgaben zum Nettokostenausgleich nach Artikel 51 der PostCom jährlich bis 31. März ein.
Die PostCom ist für die Genehmigung zuständig.
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