783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die Anbieterin hat der PostCom mit Unterlagen wie Briefen, E-Mails oder Protokollen nachzuweisen, dass sie mit in der Branche anerkannten, tariffähigen und repräsentativen Personalverbänden Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag führt.
Sie hat den Nachweis der Erfüllung der Verhandlungspflicht innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Meldepflicht zu erbringen.
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