783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Die Post reicht dem BAKOM jährlich bis 31. März einen Bericht über die Einhaltung der Verpflichtung zur Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs ein. Sie hat darin insbesondere:
die Entwicklung der Arbeitsplätze zu beschreiben;
die Entwicklung der Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs zu beschreiben;
Reklamationen zur Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs anzugeben.
Sie reicht dem BAKOM im Hinblick auf die Genehmigung durch den Bundesrat jährlich die Berechnungen und die ermässigten Preise nach Artikel 47 Absätze 3−5 ein.
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