783.01VPGFederal Council Ordinance01.10.2012Originalquelle
Anbieterinnen, die mit Postdiensten einen jährlichen Umsatzerlös im eigenen Namen von weniger als 500 000 Franken erzielen, haben der PostCom ihre Betriebsaufnahme innerhalb von zwei Monaten zu melden und ihr die folgenden Angaben einzureichen:
Name, Firma und Adresse;
Beschreibung der Dienstleistungen;
Angaben zum jährlichen Umsatzerlös mit Postdiensten im eigenen Namen.1
Die PostCom regelt die administrativen Einzelheiten.
Footnotes
Die Berichtigung vom 28. Juli 2015 betrifft nur den französischen Text (AS 2015 2521). ↩
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