784.101.2FAVFederal Council Ordinance13.06.2016Originalquelle
Das BAKOM bestimmt unter Berücksichtigung der internationalen Praxis die Kategorien von Funkanlagen, die ein geringes Mass an Konformität mit den grundlegenden Anforderungen dieser Verordnung aufweisen.
Die Herstellerinnen müssen beim BAKOM die Funkanlagen, die zu den Kategorien gemäss Absatz 1 gehören, registrieren, bevor die Funkanlagen dieser Kategorien angeboten werden.
Das BAKOM teilt jeder registrierten Funkanlage eine Registrierungsnummer zu. Die Herstellerinnen müssen diese Nummer auf den in Verkehr gebrachten Anlagen anbringen.
Das BAKOM erlässt unter Berücksichtigung der internationalen Praxis die notwendigen technischen und administrativen Vorschriften.
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