784.101.2FAVFederal Council Ordinance13.06.2016Originalquelle
Um Störungen zu vermeiden, kann das BAKOM technische und administrative Vorschriften über die Inbetriebnahme, das Erstellen und Betreiben von leitungsgebundenen Fernmeldeanlagen, die zur Datenübertragung das Stromnetz, einschliesslich Hausinstallation, verwenden (Powerline Communication, PLC), erlassen.
Die Inbetriebnahme von PLC-Anlagen für die Datenübertragung im Rahmen von Fernmeldediensten und privaten Netzen, die sich über mehrere nicht aneinander angrenzende Gebäude erstrecken, muss dem BAKOM vorgängig gemeldet werden.
Das BAKOM kann den Betrieb von PLC-Anlagen in problematischen Fällen wie bei der Benutzung von Freileitungen einer vorgängigen Genehmigung unterstellen.
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