784.101.2FAVFederal Council Ordinance13.06.2016Originalquelle
Das BAKOM ist ermächtigt, von den Wirtschaftsakteurinnen die zum Nachweis der Konformität der Fernmeldeanlagen mit den Bestimmungen dieser Verordnung und seinen eigenen Vorschriften notwendigen Dokumente und Informationen sowie die unentgeltliche Übergabe der betreffenden Fernmeldeanlagen zu verlangen, um sie zu prüfen oder von einer in Artikel 17 bezeichneten Prüfstelle prüfen zu lassen.
Bei den Kontrollen müssen die Benutzerinnen und Benutzer Folgendes vorlegen:
die Dokumente für die Fernmeldeanlage, die in ihrem Besitz sind; und
die Informationen, die zur Identifizierung der für die Bereitstellung auf dem Markt verantwortlichen Person dienlich sind.
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