(Art. 18 Abs. 1)
1. Schweizerisches Konformitätskennzeichen 1.1 Das schweizerische Konformitätskennzeichen setzt sich aus zwei grossen lateinischen Buchstaben «C» und «H» zusammen: «CH». Die Buchstaben müssen in einer Ellipse angebracht werden; die Hauptachse der Ellipse ist horizontal.
| Mindestgrössen: Höhe der Ellipse Breite der Ellipse Höhe der Buchstaben Breite der Buchstaben Durchmesser des Strichs | 7,2 mm 11 mm 5 mm 2,5 mm 0,6 mm |
|---|
1.2 Bei einer Verkleinerung oder Vergrösserung des Konformitätskennzeichens müssen seine Proportionen beibehalten werden. 2. Ausländisches Konformitätskennzeichen 2.1 Zugelassen ist das Konformitätskennzeichen, das in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 765/2008^1^festgelegt ist. Die Illustration dient Informationszwecken.
2.2 Beim Anbringen dieses Konformitätskennzeichens müssen die allgemeinen Grundsätze, die in Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 definiert werden, respektiert werden. 3. Die Mindestgrössen des Konformitätskennzeichens können aufgrund der geringen Grösse der Funkanlage reduziert werden, sofern es sichtbar und leserlich bleibt.
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates, Fassung gemäss ABl. L 218, vom 13.08.2008, S. 30 ↩
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