Unternehmen mit weniger als einer Million Franken Umsatz wird die Abgabe auf Gesuch hin zurückerstattet, sofern sie im Geschäftsjahr, für welches die Abgabe erhoben wurde:
- einen Gewinn erzielten, der weniger als das Zehnfache der Abgabe beträgt; oder
- einen Verlust auswiesen.