784.401RTVVFederal Council Ordinance01.04.2007Originalquelle
(Art. 70a RTVG)
Die ESTV überweist den Nettoertrag aus der Erhebung der Unternehmensabgabe monatlich an das BAKOM oder stellt diesem bei einem Aufwandüberschuss Rechnung.
Der Nettoertrag umfasst die im Rechnungsjahr in Rechnung gestellten Abgaben und Verzugszinsen und berücksichtigt ausserdem:
die Debitorenverluste;
die Betriebskosten der ESTV für die Erhebung der Abgabe;
die Rückerstattungen nach Artikel 67f .
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