(Art. 109a Abs. 1 Bst. a RTVG)
- Das BAKOM unterstützt auf Gesuch hin die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden von Veranstaltern mit Abgabenanteil. Unterstützt werden Aus- und Weiterbildungen im Bereich der journalistischen Fertigkeiten und Kompetenzen, des Redaktionsmanagements, der Qualitätssicherung sowie im technischen und finanztechnischen Bereich, sofern sie der Erfüllung des Leistungsauftrags dienen.
- Unterstützt werden insbesondere:
- Mitarbeitende, die professionelle Angebote externer Aus- und Weiterbildungsinstitutionen sowie journalismus- und mediennaher Institutionen und Organisationen nutzen;
- Veranstalter, die ihren Mitarbeitenden in Zusammenarbeit mit externen Fachpersonen von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen sowie von journalismus- und mediennahen Institutionen und Organisationen eine spezifische interne Aus- bzw. Weiterbildung ermöglichen;
- komplementäre nicht gewinnorientierte Radioveranstalter, die kontinuierlich mehrere Praktikantinnen und Praktikanten gleichzeitig ausbilden und dafür entsprechende Fachpersonen angestellt haben;
- spezifische Aus- und Weiterbildungsangebote von Aus und Weiterbildungsinstitutionen sowie von journalismus- und mediennahen Institutionen und Organisationen, die auf die konkreten Bedürfnisse von lokalen und regionalen Veranstaltern mit Abgabenanteil ausgerichtet sind;
- die Organisation von Weiterbildungstagungen in erster Linie im Bereich neuer Medien, welche sich an die Mitarbeitenden der Veranstalter mit Abgabenanteil richten.
- Anrechenbar sind insbesondere, soweit sie nicht durch andere Leistungen der öffentlichen Hand gedeckt sind:
- Kurskosten für Angebote nach Absatz 2 Buchstabe a;
- Kosten für externe Fachpersonen nach Absatz 2 Buchstabe b;
- Kosten für Fachpersonen nach Absatz 2 Buchstabe c;
d Kosten für die Planung und Durchführung von Ausbildungs- sowie Tagungsangeboten inklusive die Erarbeitung entsprechender Schulungsdokumentationen nach Absatz 2 Buchstaben d und e.
- Die Unterstützung beträgt höchstens 80 Prozent der anrechenbaren Kosten.
- Das BAKOM legt den zur Verfügung stehenden Betrag periodisch fest und überprüft die Wirksamkeit der verwendeten Mittel.