811.212GesBKVFederal Council Ordinance01.02.2020Originalquelle
Das Eidgenössische Departement des Inneren kann Akkreditierungsstandards erlassen. Diese konkretisieren namentlich die in den Artikeln 2–8 aufgeführten Kompetenzen.
Es bezieht vorgängig den Hochschulrat, den Schweizerischen Akkreditierungsrat, die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung und das SBFI ein.
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