Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Ergotherapie müssen fähig sein:
- in der Arbeit mit den zu behandelnden Personen sowie deren Angehörigen fachlich die Verantwortung für den ergotherapeutischen Prozess zu übernehmen und diesen zu koordinieren;
- die für den ergotherapeutischen Prozess individuell und situativ angemessenen Befunderhebungs- und Interventionsmethoden gestützt auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse auszuwählen und anzuwenden;
- die Betätigungen der zu behandelnden Personen im sozialen, kulturellen, räumlichen, zeitlichen und institutionellen Kontext zu analysieren sowie entsprechende ergotherapeutische Massnahmen zu ergreifen;
- die vorhandenen Ressourcen zu erfassen und zu nutzen, Hilfsmittel auszuwählen und anzupassen, das Umfeld zu gestalten und damit die Autonomie der zu behandelnden Personen zu fördern;
- nach für die Ergotherapie gültigen Qualitätsstandards zu handeln und die Wirksamkeit ihrer Interventionen zu überprüfen;
- mit den zu behandelnden Personen eine angemessene therapeutische Beziehung aufzubauen und so zu kommunizieren, dass sie an der Entscheidungsfindung teilhaben können;
- in interprofessionellen Teams die ergotherapeutische Sichtweise einzubringen und sich für die betätigungsrelevanten Bedürfnisse der zu behandelnden Personen einzusetzen;
- Forschungsbedarf im Bereich der Ergotherapie zu erkennen, sich an der Beantwortung von Forschungsfragen zu beteiligen und aufgrund ihrer klinischen Erfahrung die wirkungsvolle Umsetzung der Erkenntnisse in der ergotherapeutischen Praxis zu fördern;
- das notwendige ergotherapeutische Wissen zu behandelnden Personen, deren Umfeld sowie Angehörigen der eigenen und anderer Berufsgruppen weiterzugeben und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.