Absolventinnen und Absolventen eines Masterstudiengangs in Osteopathie müssen fähig sein:
- fachlich die Verantwortung für den osteopathischen Prozess zu übernehmen und ein Behandlungsprotokoll zu erstellen, das die verschiedenen biopsychosozialen Aspekte berücksichtigt;
- als Erstversorgerinnen und Erstversorger Anamnesen und klinische Untersuchungen durchzuführen und darauf basierend zu entscheiden, ob eine osteopathische Diagnosestellung und Behandlung angezeigt ist oder ob die zu behandelnde Person an eine andere Fachperson verwiesen werden muss;
- die Funktionsfähigkeiten des Organismus zu analysieren, eine osteopathische Diagnose zu stellen und den Therapieansatz zu definieren, der die strukturelle und funktionale Integrität der zu behandelnden Person stärkt oder verbessert, und die Therapie umzusetzen;
- den osteopathischen Prozess mittels angemessener Information über die verschiedenen osteopathischen Manipulationen und deren Anwendungsbereich zu erläutern;
- mittels klarer und angepasster Kommunikation ein partnerschaftliches Vertrauensverhältnis mit der zu behandelnden Person aufzubauen, um den osteopathischen Prozess wirksam zu unterstützen;
- die Wirksamkeit ihrer Massnahmen nach den für die Osteopathie gültigen Qualitätsstandards zu überprüfen;
- Forschungsbedarf im Bereich der Osteopathie zu erkennen, sich an der Beantwortung von Forschungsfragen zu beteiligen und aufgrund ihrer klinischen Erfahrung die wirkungsvolle Umsetzung der Erkenntnisse in die osteopathische Praxis zu fördern;
- osteopathisches Wissen anderen Berufsgruppen weiterzugeben und in interprofessionellen Teams die osteopathiespezifische Sichtweise einzubringen;
- ausgehend von den auf der Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung hervorgehenden Bedürfnissen und den Daten der Forschung zur Weiterentwicklung des Berufs der Osteopathin oder des Osteopathen beizutragen.