812.121.1BetmKVFederal Council Ordinance01.07.2011Originalquelle
Die Swissmedic erteilt dem Bundesamt für Polizei die Auskünfte, die dieses zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen der Bekämpfung des illegalen Verkehrs mit kontrollierten Substanzen benötigt.
Das Bundesamt für Polizei informiert die Swissmedic über Feststellungen und Beobachtungen im Zusammenhang mit dem BetmG.
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