Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit bewahrt die Bewilligungsinhaberin insbesondere folgende Unterlagen auf:
- die genaue Bezeichnung des Arzneimittels;
- das Transaktionsdatum;
- die Menge;
- die Chargennummer;
- das Verfallsdatum;
- Name und Adresse der Lieferantin und der Empfängerin.