812.212.1AMBVFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Blut und labile Blutprodukte sowie die dazugehörigen Blutproben müssen nach den GMP-Regeln und den Regeln der Guten Praxis nach Anhang 1 der Verordnung vom 29. April 20151über mikrobiologische Laboratorien gekennzeichnet sein.
Bei Eigenbluttransfusionen muss die Etikette zusätzlich den Namen der spendenden Person enthalten, und diese muss die Etikette unmittelbar vor der Spende unterschreiben.
Eigenbluttransfusionen müssen getrennt von Fremdblutspenden aufbewahrt werden.