812.212.1AMBVFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Die Swissmedicprüft und überwacht, ob die Inspektorate der Kantone, denen Inspektionen nach Artikel 60 HMG übertragen werden, die Anforderungen nach den Artikeln 56 und 57 erfüllen.
Sie anerkennt die Inspektorate, die diese Anforderungen erfüllen.
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