Die Inspektorin oder der Inspektor kann:
- von den zu inspizierenden Unternehmen eine aktuelle Betriebsbeschreibung in der Form einesSite Master Files einfordern;
- jeden beliebigen Teil eines Betriebs mit oder ohne Voranmeldung betreten und, sofern erforderlich, Bildaufnahmen machen;
- Kopien von Dokumenten erstellen, einschliesslich von Daten, die auf elektronischen Datenträgern oder als Teil eines Computersystems gespeichert sind;
- Muster von Arzneimitteln, Ausgangsstoffen, Zwischenprodukten, Verpackungsmaterialien oder in der Produktion verwendeten Materialien erheben; und
- alle erforderlichen Sofortmassnahmen treffen.