812.212.1AMBVFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Die Swissmedicund die kantonalen Behörden arbeiten im Rahmen ihrer Kontrollaufgaben zusammen und können insbesondere vertrauliche Informationen austauschen.
Sie informieren sich gegenseitig über:
die Erteilung, die Änderung, die Sistierung oder den Widerruf einer Betriebsbewilligung;
ergriffene Massnahmen;
Inspektionen.
Die kantonalen Behörden übermitteln derSwissmedicihnen zur Kenntnis gebrachte Informationen, die auf Qualitäts- oder Sicherheitsmängel hinweisen.
Die Swissmedickann die Inspektorate der Kantone in der Weiterbildung und Fortbildung ihrer Inspektorinnen und Inspektoren unterstützen.
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