812.212.1AMBVFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Online-Zugriff auf die Informationssysteme erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Swissmedic, soweit dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgabe notwendig ist.
Die Zugriffe auf die Informationssysteme werden protokolliert. Die Protokolldaten werden längstens zwei Jahre getrennt vom System, in welchem die Personendaten bearbeitet werden, aufbewahrt.1
Footnotes
Fassung gemäss Anhang 2 Ziff. II 98 der Datenschutzverordnung vom 31. Aug. 2022, in Kraft seit 1. Sept. 2023 (AS 2022 568). ↩
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