812.212.1AMBVFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Über die technische Freigabe einer Produktcharge entscheidet die fachtechnisch verantwortliche Person.
Sie stellt ein Chargenzertifikat aus, das bestätigt, dass die betreffende Charge in Bezug auf Zusammensetzung, Herstellungsverfahren, Spezifikationen und Qualität den Anforderungen von internen oder externen Auftraggeberinnen entspricht und nach den GMP-Regeln nach Anhang 1 oder 2 hergestellt wurde.
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