Der Bundesrat erlässt Vorschriften für die Überprüfung und Beurteilung einzelner alter Stoffe.
Die Anmeldestelle kann von den Herstellerinnen Abklärungen, Untersuchungen sowie Unterlagen für alte Stoffe verlangen, die:
auf Grund der hergestellten oder in Verkehr gebrachten Mengen oder auf Grund ihrer Gefährlichkeit ein besonderes Risiko für das Leben oder die Gesundheit darstellen können; oder
im Rahmen internationaler Bestrebungen und Programme überprüft werden.
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