Der Bundesrat regelt Zuständigkeiten und Verfahren für den Austausch von Daten mit ausländischen Behörden und Institutionen sowie mit internationalen Organisationen.
Vertrauliche Angaben dürfen an ausländische Behörden und Institutionen sowie an internationale Organisationen nur weitergegeben werden, wenn:
völkerrechtliche Vereinbarungen oder Beschlüsse internationaler Organisationen dies erfordern; oder
es zur Abwendung unmittelbar drohender Gefahr für Leben oder Gesundheit unbedingt erforderlich ist.
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