(Art. 6 Abs. 3)
Die Bestimmungen dieses Anhanges gelten für Anlagen, bei denen die Grösse Q/S den Wert 5 überschreitet. Dabei bedeutet:
Q = Massenstrom des emittierten luftverunreinigenden Stoffes in Gramm je Stunde;
S = Rechenwert nach Ziffer 9.
1Die erforderliche Kaminbauhöhe wird schrittweise nach den Ziffern 3–6 berechnet.
2Werden mehrere luftverunreinigende Stoffe emittiert, so wird die Kaminbauhöhe aufgrund des Stoffes berechnet, für den die Grösse Q/S den höchsten Wert aufweist.
1Die Rechengrösse H0berücksichtigt die Kurzzeit-Einwirkungen der von einer Einzelanlage emittierten luftverunreinigenden Stoffe. Sie wird mit Hilfe von Diagramm 1 bestimmt.
2Die Grössen Q und F sind von den Emissionsbedingungen der Anlage abhängig. Für die Berechnung von H0werden die Werte bei Volllast und die für die Luftreinhaltung ungünstigsten Brennstoff- bzw. Emissionsbedingungen eingesetzt.
3Mit der Grösse S werden die von der Anlage verursachten maximalen Kurzzeit-Immissionen auf einen bestimmten Wert (S‑Wert) begrenzt. Für die Berechnung von H0werden die S‑Werte nach Ziffer 9 eingesetzt.
1Die Rechengrösse H0wird im Einzelfall nach den anerkannten Regeln zur Berechnung der Kaminhöhe und der Ausbreitung von Abgasen bestimmt, wenn:
2Bei Abgastemperaturen unter 55 °C darf jedoch die Rechengrösse H0nicht kleiner sein als der Wert, der sich nach Diagramm 1 für eine Temperatur von 55 °C ergibt.
1Die Kaminhöhe für ebenes, hindernisfreies Gebiet beträgt:
H1= f × H0
Der Korrekturfaktor f berücksichtigt die Langzeit-Einwirkungen infolge kanalisierter Winde.
2Für f werden Werte zwischen 1,0 und 1,5 wie folgt eingesetzt:
f = 1,00 für Standorte ohne vorherrschende Windrichtung;
f = 1,25 für eine durchschnittliche Standortsituation;
f = 1,50 für Täler mit ausgeprägter Windkanalisierung.
3Je nach Standortsituation sind für f auch Zwischenwerte möglich.
Erhöhte Objekte (Bebauung und Bewuchs) in der Umgebung des Hochkamins werden durch einen Höhenzuschlag I1berücksichtigt:
I1= g × I
Dabei bedeuten:
I = Höhe des höchsten massgeblichen Hindernisbereiches im Einwirkungsgebiet der Anlage. Für I werden Werte zwischen 0 (keine Hindernisse) und 30 m (z. B. Wald) eingesetzt.
g = Korrekturfaktor, mit Werten zwischen 0 und 1, nach Diagramm 2.
Die Kaminbauhöhe H wird nach folgender Formel berechnet:
H = H1+ I1
In begründeten Fällen verlangt die Behörde höhere Kamine, zum Beispiel bei:
H (m) = Kaminbauhöhe
H0(m) = Rechengrösse für die Bestimmung von H1
H1(m) = Kaminmindesthöhe für ebenes, hindernisfreies Gebiet
I (m) = Höhe des höchsten massgeblichen Hindernisbereiches
I1(m) = Höhenzuschlag für Bebauung und Bewuchs
f (–) = Korrekturfaktor für Langzeiteinwirkungen infolge Windkanalisierung
g (–) = Korrekturfaktor für Bebauung und Bewuchs
Q (g/h) = Massenstrom des emittierten luftverunreinigenden Stoffes; Emissionen von Stickoxiden (Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid) werden auf Stickstoffdioxid umgerechnet
Rn(m3/h) = Volumenstrom des Abgases im Normzustand (0 °C, 1013 mbar)
t (°C) = Abgastemperatur an der Kaminmündung
Δt (°C) = t–10 °C
F (m4/s3) = Auftriebsflux; F = 3,18 × 10–6× Rn× Δt
S (µg/m3) = S-Wert (vgl. Ziff. 3 und 9)
| Schadstoff | S (µg/m3) |
|---|---|
| Schwebestaub (PM10)1 | 50 |
| Chlorwasserstoff, angegeben als HCl | 100 |
| Chlor | 150 |
| Fluorwasserstoff und anorganische gasförmige | |
| Fluorverbindungen, angegeben als HF | 1 |
| Kohlenmonoxid | 8000 |
| Schwefeloxide, angegeben als Schwefeldioxid | 100 |
| Schwefelwasserstoff | 5 |
| Stickoxide, angegeben als Stickstoffdioxid | 100 |
| Stoffe nach Anhang 1 Ziffer 5: | |
| – Klasse 1 | 0,5 |
| – Klasse 2 | 2 |
| – Klasse 3 | 5 |
| Stoffe nach Anhang l Ziffer 7: | |
| – Klasse l | 50 |
| – Klasse 2 | 200 |
| – Klasse 3 | 1000 |
| Stoffe nach Anhang 1 Ziffer 8: | |
| – Klasse 1 | 0,1 |
| – Klasse 2 | 1 |
| – Klasse 3 | 10 |
| 1 Feindisperse Schwebestoffe mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 µm. |
Diagramm 1
Diagramm 2
I = Höhe des höchsten massgeblichen Hindernisbereiches (Ziff. 5)
H1= Kaminmindesthöhe für ebenes, hindernisfreies Gebiet (Ziff. 4)
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