814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Das BAG kann bewilligungspflichtige Tätigkeiten, bei denen das Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt klein ist, im vereinfachten Bewilligungsverfahren beurteilen. Dies betrifft insbesondere:
Anwendungen in der Medizin, die im Niedrigdosisbereich liegen (Art. 26 Bst. a);
den Betrieb von Anlagen mit Voll- oder Teilschutzeinrichtungen.
Im vereinfachten Verfahren prüft es die eingereichten Gesuchsunterlagen nur auf Vollständigkeit und Form.
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