814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Aufgrund der Untersuchung schätzt das BAG die effektive Dosis von Personen ab, die sich im Gebäude aufhalten können.
Es informiert die betroffenen Personen, die Eigentümerin oder den Eigentümer sowie die Benutzerin oder den Benutzer der Liegenschaft, den betroffenen Kanton sowie die betroffene Gemeinde über die Untersuchungsergebnisse.
Liegt die Dosis über dem nach Artikel 148 Absatz 1 festgelegten Referenzwert, so erklärt das BAG die Liegenschaft für sanierungsbedürftig und informiert die Eigentümerin oder den Eigentümer darüber.
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