814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Das BAG betreibt eine Fach- und Informationsstelle für Radon.
Die Stelle nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Sie gibt regelmässig Empfehlungen zu den Schutzmassnahmen ab und unterstützt die Kantone bei der Umsetzung.
Sie publiziert in Absprache mit den Kantonen die Radonkarte.
Sie informiert und berät die Kantone, die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die Mieterinnen und Mieter, die Baufachleute und weitere interessierte Kreise.
Sie berät die betroffenen Personen und interessierten Stellen über die geeigneten Schutzmassnahmen.
Sie erarbeitet regelmässig zu Handen der Kantone einen Überblick über die gemessenen Gebäude.
Sie anerkennt und beaufsichtigt Radonmessstellen nach Artikel 159.
Sie beschafft die wissenschaftlichen Grundlagen, die für die Anwendung der Radonschutzmassnahmen erforderlich sind.
Sie evaluiert regelmässig die Auswirkungen der Schutzmassnahmen und leitet die notwendigen Anpassungen ein.
Das BAG kann Dritte mit der Beratung nach Absatz 2 Buchstabe d beauftragen.
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