814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Radonfachpersonen unterstützen und beraten Bauherrinnen und Bauherren, Baufachleute, Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer und weitere interessierte Personen bei der Umsetzung von präventiven Radonschutzmassnahmen und von Radonsanierungen nach dem Stand der Technik.
Das BAG führt eine Liste, in der in der Schweiz tätige, nach Artikel 183 Buchstabe c aus- und fortgebildete Radonfachpersonen auf Antrag aufgenommen werden. Es veröffentlicht die Liste1und aktualisiert sie regelmässig.
Footnotes
Die Liste kann auf der Internetseite des BAG gratis eingesehen werden unter: www.ch-radon.ch > Beratung durch Radonfachpersonen. ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.