814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Bei Baumaterialien, die unter Strahlenschutzgesichtspunkten als bedenklich eingestuft sind, prüft das BAG zur Ermittlung der Exposition der Bevölkerung stichprobenartig, ob der Aktivitätskonzentrationsindex über 1 liegt.
Liegt der Aktivitätskonzentrationsindex über 1, so führt das BAG eine Dosisabschätzung durch, um sicherzustellen, dass der Referenzwert nach Artikel 148 eingehalten wird.
Das BAG informiert die Bevölkerung über die Ergebnisse.
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