814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Das BAG erhebt regelmässig, jedoch mindestens alle zehn Jahre, die Strahlendosen der medizinischen Expositionen in der Bevölkerung.
Es kann bei Bewilligungsinhaberinnen und -inhabern anonymisierte Daten zu therapeutischen, diagnostischen, interventionellen oder nuklearmedizinischen Anwendungen einfordern, insbesondere:
Zeitpunkt, Art und anatomische Region der Anwendung;
Expositionsparameter;
Strahlendosiswerte oder Aktivitätswerte;
Anlagespezifikationen;
Geschlecht, Alter, Grösse und Gewicht der Patientinnen und Patienten;
Anzahl der einzelnen Expositionen pro Anwendung, unterteilt in Art und anatomische Region.
Es kann Dritte mit dem Erstellen von Statistiken beauftragen. Es gibt ihnen hierzu die notwendigen Daten bekannt.
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