814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Die Fachkommission für Radiopharmazeutika (FKRP) ist eine ständige Verwaltungskommission im Sinne von Artikel 8a Absatz 2 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 19981(RVOV).
Sie berät das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), das Schweizerische Heilmittelinstitut und das BAG in Fragen der Radiopharmazie. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
Sie erarbeitet Gutachten zu Gesuchen um Zulassung von Radiopharmazeutika.
Sie erarbeitet Gutachten zu sicherheitsrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit Radiopharmazeutika.
Sie berät das EDI bei der Anpassung von Anhang 1 der Arzneimittelverordnung vom 21. September 20182.3
Sie besteht aus Fachleuten der Wissenschaftsbereiche Nuklearmedizin, Pharmazie, Chemie und Strahlenschutz.