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Kommentare: Art. 53 | Omnilex
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StSV · Strahlenschutzverordnung
Art. 53
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Art. 53
814.501
StSV
Federal Council Ordinance
01.01.2018
Originalquelle
Personen unter 16 Jahren dürfen nicht beruflich strahlenexponiert sein.
Für Personen zwischen 16 und 18 Jahren und für schwangere Frauen gelten spezielle Dosisgrenzwerte nach Artikel 57.
Ab Kenntnis einer Schwangerschaft bis zu ihrem Ende muss die Strahlenexposition der schwangeren Frau monatlich ermittelt werden.
Das EDI legt im Einvernehmen mit dem ENSI fest, wann schwangere Frauen mit einem zusätzlichen aktiven Personendosimeter ausgerüstet werden müssen.
Schwangere Frauen müssen auf ihr Verlangen von folgenden Tätigkeiten befreit werden:
vom Flugdienst;
von Arbeiten mit radioaktivem Material, bei denen die Gefahr einer Inkorporation oder einer Kontamination besteht;
von Arbeiten, die nur von einer beruflich strahlenexponierten Person der Kategorie A ausgeführt werden dürfen.
Stillende Frauen dürfen keine Arbeiten mit radioaktivem Material ausführen, bei denen eine erhöhte Gefahr einer Inkorporation besteht.
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