Messmittel für ionisierende Strahlung unterstehen der Messmittelverordnung vom 15. Februar 20061und den im Einvernehmen mit dem EDI und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erlassenen Ausführungsbestimmungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).
SR 941.210 ↩
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