814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Die Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber müssen Messmittel für ionisierende Strahlung in angemessenen Zeitabständen mit geeigneten Strahlungsquellen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen.
Die Aufsichtsbehörde kann die Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber verpflichten, an Vergleichsmessungen teilzunehmen.
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