814.501StSVFederal Council Ordinance01.01.2018Originalquelle
Die Bewilligungsbehörde führt ein Inventar der Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber sowie der in ihrem Besitz befindlichen geschlossenen hoch radioaktiven Quellen.
Das Inventar umfasst:
die Identifikationsnummer;
die Lieferantin oder den Lieferanten;
die Art und den Standort der Quelle;
das jeweilige Radionuklid;
die Aktivität der Quelle zum Zeitpunkt der Herstellung, des ersten Inverkehrbringens oder des Erwerbs der Quelle durch die Bewilligungsinhaberin oder den Bewilligungsinhaber.
Die Bewilligungsbehörde führt das Inventar laufend nach.
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