814.600VVEAFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Abfälle dürfen auf Deponien nur abgelagert werden, wenn sie die Anforderungen nach Anhang 5 erfüllen. Die Errichtungs- und die Betriebsbewilligung können weitergehende Beschränkungen enthalten.
Wenn Deponien aus mehreren mit baulichen Massnahmen abgegrenzten Kompartimenten bestehen, gelten für jedes Kompartiment die für den jeweiligen Typ massgeblichen Anforderungen an die Abfälle zur Ablagerung.
Flüssige, explosive, infektiöse und brennbare Abfälle dürfen nicht abgelagert werden.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.